Liebe Storchenfreunde, bis zum 16.02.2023 waren mehrere Störche auf Durchreisestation in Geiselwind. Unser Stammstorch wurde…
Breitbandförderung
Breitbandausbau des Marktes Geiselwind – Förderverfahren Höfebonus
Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet
Die Marktgemeinde Geiselwind hat das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg, veröffentlicht.
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Zuwendungsbescheid für den Markt Geiselwind
Dem Markt Geiselwind wurde der Zuwendungsbescheid v. 04.12.2018 übergeben.
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Kooperationsvertrag
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt der Markt Geiselwind die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
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Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (veröffentlicht am 30.10.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms des Marktes Geiselwind wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.07.2018 beabsichtigt der Markt Geiselwind einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken).
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Auswahlverfahren Fristverlängerung
Der Markt Geiselwind verlängert die Frist gemäß Nr. 7 der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bis zum 05.07.2018, 12:00 h. Alle weiteren Bestimmungen bleiben unverändert.
Auswahlverfahren (veröffentlicht am 02.05.2018)
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Ergebnis des Markterkundungsverfahrens (veröffentlicht am 24.04.2018)
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Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 08.01.2018)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Geiselwind gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Geiselwind bittet daher, bis spätestens 05.03.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
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Breitbandausbau des Marktes Geiselwind – 1. Verfahren
Projektbeschreibung für das Erschließungsgebiet
Der Markt Geiselwind veröffentlicht hiermit gem. der Breitbandrichtlinie die abschließende Projektbeschreibung.
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Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Marktgemeinde Geiselwind das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg, veröffentlicht.
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Eingang der Bestätigung des Vorläufigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung
Die Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 30.04.2015 durch die Regierung von Unterfranken an die Marktgemeinde Geiselwind übergeben.
Geiselwind 30.04.2015
Ernst Nickel
1. Bürgermeister
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Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Marktgemeinde Geiselwind bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
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Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Marktgemeinde Geiselwind definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
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Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Der Markt Geiselwind hat neun von 19 Förderschritten bereits erfüllt. Mit der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren suchen wir nun nach einem geeigneten Kooperationspartner, der gemeinsam mit uns die Wünsche unserer Bürgerinnen und Bürger im Ausbaugebiet realisieren kann. Der vom Zuwendungsempfänger mit dem Aus- oder Aufbau eines NGA-Netzes zu beauftragende Netzbetreiber ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu ermitteln.
Die Bekanntmachung erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Markterkundung. Der Markt Geiselwind schafft damit im eigenen Zuständigkeitsbereich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, damit der Aus- oder Aufbau des NGA-Netzes erfolgen kann.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 14.08.2014, 11:00 Uhr einzureichen
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Ergebnis der Anfrage bei der Bundesnetzagentur
Der Markt Geiselwind hat mit Schreiben vom 03.04.2014 die Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt, inwieweit ein Ausbau des NGA-Netzes mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln möglich ist. Mit Schreiben vom 17.04.2014 hat die Bundesnetzagentur geantwortet und mitgeteilt, dass mit den vorhandenen Möglichkeiten im Erschließungsgebiet das beabsichtigte Ziel des Marktes Geiselwind nicht erreicht werden kann.
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Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Die vom Markt Geiselwind durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
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Markterkundungsverfahren
Der Markt Geiselwind veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbaupläne der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Ditter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breibanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten.
Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei. Die Frist läuft bis zum 07. März 2014.
Der Markt Geiselwind fragt außerdem in den „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR) de Netzbetreiber im Erschließungsgebiet einzeln zu ihren Ausbaupläne für die kommenden drei Jahre und zu ihren Ausbaumaßnahmen der letzten drei Jahre schriftlich an.
Das Erschließungsgebiet wie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind m Abschnitt „Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung“ dargestellt.
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Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung
Der Markt Geiselwind hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 3 Unternehmen i.S. v. §2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downtream und mindestens 2 Mbit/s im Upstram haben. Bei einem Teil des Erschließungsgebietes handelt es sich um ein neu ausgewiesenes Gewerbegebiet. der prognostizierte Bedarf liegt bei 50 Mbit/s im Downstream. Der Markt Geiselwind hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Das Erschließungsgebiet sowie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind aus folgender Kate ersichtlich:
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Breitbandförderung: Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden!
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Der Markt Geiselwind hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Geiselwind. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s im Downstream und min. 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation) versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mind. 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mind. 50 Mbit/s im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Wir wollen die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich vorantreiben. hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig, die sukzessive abgearbeitet werden müssen. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet.
Da die tatsächliche verfügbare Geschwindigkeit von der zugesicherten Geschwindgkeit des Anbieters oft abweicht ist ein Test erforderlich. Die aktuelle Übertragungsgeschwindigkeit kann auf der Internetseite www.initiative-netzqualitaet.de gemessen werden.
Unternehmen der Marktgemeinde Geiselwind sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 08. Juli 2013 zu melden. Nutzen Sie hierfür das unten angefügte Formular.
Für Rückfragen steht Ihnen die Breitbandpatin des Marktes Geiselwind, Frau Stephanie Ehrmann zur Verfügung.
Tel: 09556 9222-22
Fax: 09556 9222-29
Wir bedanken uns für ihre Mithilfe!