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Hinweis der Gemeindeverwaltung – Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk wie z.B. Feuerwerksbatterien, Römische Lichter, Raketen) ist außerhalb des Jahreswechsels ausnahmslos nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Gemeindeverwaltung zulässig.

Jegliches Abbrennen von Feuerwerk ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird konsequent verfolgt.

Sobald die Identität der Verursacher bekannt ist, wird unverzüglich und ohne weitere Vorwarnung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Wir bitten deshalb eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Zuwiderhandlungen werden nicht geduldet.

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