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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

damit Sie den Gang auf das Rathaus sparen, können Sie hier für wichtige Anliegen Formulare ausdrucken.

Bei einigen Verwaltungsformularen benötigen wir jedoch noch Ihre persönliche Unterschrift, deshalb müssen Sie hier das ausgefüllte Formular ausdrucken und uns in Papierform unterschrieben zukommen lassen.

Weitere Formulare und Online-Dienste finden Sie auf der Gemeindeseite Geiselwind des BayernPortals

Gewerbeanmeldung online

Öffentliche Vergnügungen müssen spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. Die Anzeige ist gebührenfrei.

Veranstaltungen die in nicht dafür genehmigten Räumen mit mehr als 200 Personen stattfinden bedürfen zusätzlich der Anzeige beim Landratsamt Kitzingen:

Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung

Leitfaden_für_Vereinsfeiern

Veranstaltungen, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden sollen und über 1.000 Personen erwarten, sind erlaubnispflichtig und müssen mindestens vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Die Höhe der Gebühren bei Großveranstaltungen richtet sich nach deren Umfang.

Hinweis zum Antrag für verkehrsrechtliche Anordnungen

Bei Vollsperrungen ist der Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung mindestens 4 Wochen vorher beim Markt Geiselwind einzureichen!

Bei planbaren Teilsperrungen ist der Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung mindestens 14 Tage vorher beim Markt Geiselwind einzureichen!

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