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Kommunalwahl am 8. März 2026

Allgemeine Informationen

In Bayern finden alle sechs Jahre  die Gemeinde- und Landkreiswahlen „Kommunalwahlen“ statt.

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen (Wahlperiode 01.05.2026 – 30.04.20232) fanden am Sonntag, den 08. März 2026 statt.

 

Wahlrecht und Wählbarkeit

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten. Diese Voraussetzungen muss auch erfüllen, wer für das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters gewählt werden möchte, wobei man hierfür Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein muss. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer weder eine Wohnung noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat. Weder bei der Wahl zum Gemeinderatsmitglied noch bei der Wahl zum ersten Bürgermeister darf ein Wählbarkeitsausschluss vorliegen.

Ergebnisse der Gemeindewahlen – Markt Geiselwind

Sitzverteilung Gemeinderatswahl Geiselwind - 2026
Sitzverteilung Gemeinderatswahl Geiselwind – 2026

 

Gewählte Personen nach Stimmen - Gemeinderatswahl 2026
Gewählte Personen nach Stimmen – Gemeinderatswahl 2026
Bürgermeisterwahl Geiselwind 2026
Bürgermeisterwahl Geiselwind 2026
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