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Der Markt Geiselwind ist kommunaler Träger der Wasserversorgung im Marktgemeindegebiet Geiselwind und stellt über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Wasser entsprechend der Wasserabgabesatzung (WAS) für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteiles Seeramsmühle, zur Verfügung.

1.   Entgelt (Gebühr) für Trinkwasserbezug

Das Entgelt für Wasserbezug (Wasserbezugspreis) setzt sich aus der Grundgebühr und der Wassergebühr zusammen.

1.1 Grundgebühr

Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasserzähler und beträgt je nach Nenndurchfluss

bis   2,5 m³/h  48,00 €/Jahr
bis   6,0 m³/h  78,00 €/Jahr
bis 10,0 m³/h  90,00 €/Jahr
bis 15,0 m³/h144,00 €/Jahr
über 15,0 m³/h (= Großwasserzähler) 270,00 €/Jahr

1.2 Wassergebühr (ab 01.10.2019)

Trinkwasser    2,40 €/cbm; zuzügl. 7% Mwst.

Der Wasserpreis wird nach Kubikmetern  des tatsächlichen Wasserverbrauches (Frischwassermaßstab) berechnet und beträgt  2,40 €/zuzügl. 7% Mwst. pro Kubikmeter Trinkwasser.

1.3 Bauwasser

Zapfstellenentnahmeeinheit30,00 €/Monat netto

Der Wasserbezug in der Bauphase (Bauwasserbezug) wird mit 2,82 € pro Kubikmeter entnommen Wassers veranschlagt.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Wasserbezugspreises beginnt mit dem Tage, an dem die Übergabestelle der öffentlichen Einrichtung zur Wasserversorgung betriebsfertig hergestellt und die Wasseruhr eingebaut und die Anlage vom Wasserwart abgenommen ist. Bei einem Wechsel des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten (z.B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigte, Nießbraucher) wird eine tagesgenaue Endabrechnung mit dem Datum  des Wechsels erstellt.

Die Wasseruhr für Trinkwasserbezug wird für jeweils den ersten Grundstücksanschluss vom Markt Geiselwind gestellt, Weitere Anschlüsse sind vom Grundstückseigentümer zu übernehmen.

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