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Hinweis der Gemeindeverwaltung – Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk wie z.B. Feuerwerksbatterien, Römische Lichter, Raketen) ist außerhalb des Jahreswechsels ausnahmslos nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Gemeindeverwaltung zulässig.

Jegliches Abbrennen von Feuerwerk ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird konsequent verfolgt.

Sobald die Identität der Verursacher bekannt ist, wird unverzüglich und ohne weitere Vorwarnung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Sollte es auch in Zukunft zu weiteren Verstößen kommen, behält sich die Gemeindeverwaltung vor, gegeben falls ein allgemeines Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen.

Dieses Verbot wird für die Verursacher erhebliche zusätzliche Kosten, Bußgelder sowie weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir bitten deshalb eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Zuwiderhandlungen werden nicht geduldet.

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