Räum- und Streupflicht – Auszug aus der Reinigungsverordnung des Markt Geiselwind
Sicherung der Gehbahnen im Winter: § 9 Sicherungspflicht 1. Der zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr…