Bekanntmachung: Freigabe des Kernwegs Geiselwind – Füttersee und Regelung des Fahrverkehrs
Der neu ausgebaute Kernweg zwischen Geiselwind und Füttersee wird hiermit offiziell für den Verkehr freigegeben.
Dieses Infrastrukturprojekt wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und kofinanziert durch die Europäische Union.
Um den Charakter des Kernwegs als landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftsweg zu erhalten, wird die Verkehrsregelung wie folgt festgesetzt:
Das Aufstellen des Verkehrszeichens „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) untersagt grundsätzlich das Befahren des Kernwegs.
Im Einzelnen gilt:
- Verboten ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge jeglicher Art. Darunter fallen insbesondere Personenkraftwagen (PKW), Krafträder (Motorräder, Roller) sowie Quads.
- Erlaubt und ausdrücklich freigegeben ist die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr (Traktoren, Erntemaschinen und sonstige land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge).
- Freigegeben ist der Weg zudem für Fußgänger sowie den Radverkehr (einschließlich E-Bikes und Pedelecs).
Wichtiger Hinweis: Die Einhaltung der Verkehrsregelung wird polizeilich sowie durch die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert. Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Beschilderung und um gegenseitige Rücksichtnahme.
Geiselwind, den 19. Juni 2026
gez. Nickel
Erster Bürgermeister
Markt Geiselwind






