Der Wahlausschuss der Marktgemeinde Geiselwind hat am 20.01.2026 in öffentlicher Sitzung über die eingereichten Wahlvorschläge…
Informationen zu den Kommunalwahlen in Bayern; Wählen, Beantragung von Briefwahlunterlagen & offene Fragen
Am Sonntag den 08.03.2026 finden die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern statt.
Vieles dreht sich daher momentan um dieses Thema.
Wer darf wählen?
Wählen darf, wer am 08.03.2026
- 18 Jahre alt ist,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt,
- seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Geiselwind (Geiselwind und Ortsteil) wohnt (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist
Woher weiß ich ob ich wählen darf?
Wenn die o. g. Voraussetzungen zutreffen und Sie zum Stichtag „25. Januar 2026“ (42. Tag vor der Wahl) mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Geiselwind gemeldet sind,
wurden Sie von Amtswegen in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde Geiselwind aufgenommen.
- Als Nachweis der Eintragung erhalten alle Wahlberechtigten derzeit ihre Wahlbenachrichtigungen.
Achtung: Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, bitten wir freundlich um schnellstmögliche Kontaktaufnahme.
Wo und wie kann ich wählen?
Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 5 Wahllokale (Geiselwind, Füttersee, Rehweiler und Wasserberndorf) im Gemeindegebiet abgeben möchte, kann ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.
Der Versand, bzw. die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 16. Februar 2026 möglich.
Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Beantragung ist grundsätzlich Online, per Post, persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Die einfachste und unkomplizierte Möglichkeit stellt sicherlich die Online-Beantragung dar.
Neben dem QR-Code der sich auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen befindet, gelangen Sie auch über das Bürgerserviceportal der Gemeinde unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9675127 zum Formular.
Hier können Sie zudem auch prüfen in welchem Wahllokal sie am Wahlsonntag direkt wählen können.
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich per Post anfordern möchten, nutzen Sie dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens bitte bis 3. März 2026 an die Gemeinde Geiselwind.
Sie können die Briefwahlunterlagen ab 16. Februar 2026 auch persönlich im Rathaus beantragen. Die Abholung im Bürgerbüro ist bis zum 6. März 2026, 15 Uhr, möglich. Bitte bringen Sie hierzu in jedem Fall ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was nun?
Die Unterlagen können erst ab 16. Februar 2026 verschickt werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bis zum 4. März 2026 noch nicht durch die Deutsche Post zugestellt bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 09556/92220)
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen wieder abgeben?
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, um 18 Uhr wieder beim Wahlamt (Rathaus Geiselwind, Marktplatz 1) sein.
Sie können den roten Wahlbrief kostenlos in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, versenden Sie Ihren Wahlbrief aber bitte spätestens am 5. März 2026. Sie können den roten Wahlbrief auch in den Briefkasten der Gemeinde Geiselwind am Rathaus einwerfen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Abstimmungsräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass/Personalausweis/EU-Bürger: Identitätsnachweis) dabei haben.
Muss man sich im Abstimmungsraum ausweisen?
Der Wahlvorstand benötigt im Abstimmungsraum in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass, bei EU-Bürgern: Identitätsnachweis):
- Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen können.
- Wenn Sie Briefwahl beantragt und Ihren Wahlschein dabeihaben.
- Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat
Abschließend verweisen wir auf die Homepage www.deinewahl.bayern.de.
Hier stellt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration umfangreiche Information rund um das Thema Wahl bereit.
Neben Informationen und Videos finden Sie auch einen Probestimmzettel – https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/probestimmzettel/

