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Kommunalwahl 2026

Der Gemeindewahlleiter hat per Anschlag am 12.12. die Möglichkeit der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Marktgemeinde Geiselwind, Landkreis Kitzingen am 8. März 2026 in Gang gesetzt. Gleichzeitig hat die Verwaltung die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl am Sonntag, den 8. März 2026, des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats im Rathaus angeschlagen.

Hinweis: Wie im letzten Amtsblatt „DFA 22/2025“ veröffentlicht, werden Bekanntmachungen, welche aufgrund von zu kurzen Fristen nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden können per Anschlag an die Gemeindetafel am/im Rathaus bekanntgemacht.

Die Bekanntmachungen werden unter https://www.geiselwind.de/buergerservice/wahlen/ zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Für die Wahl des Marktgemeinderates am 08.03.2026 wurden bereits drei Wahlvorschläge eingereicht!

Nachdem zwei Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, wurde bereits heute am 15.12.2025 jeweils für die

Freie Wähler – Landgemeinschaft Geiselwind mit allen Ortsteilen e.V. – FW/LG

G18 – G18

eine Unterstützungsliste im Rathaus aufgelegt.

Die Eintragung in diese, wie auch in die Unterstützungsliste zum Wahlvorschlag „Junge Union – JU „ für die Wahl des Kreistages am Sonntag, den 08.03.2026 im Landkreis Kitzingen sind seit heute (15.12.2025) möglich!

Wo?

Rathaus Geiselwind, Bürgerbüro (Zimmer: EG.01, Marktplatz 1, 96160 Geiselwind

–> Zugang über die Rathausstraße

Wann?

Vormittags

Montag bis Freitag

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Nachmittags

Montag bis Mittwoch

14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zusätzlich am Donnerstag, den 15.01.2026 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

sowie am Samstag, den 17.01.2026 von 09.00 bis 11.30 Uhr

Hinweis:

keine Eintragung an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12., 31.12.2025 und 02.01.2026

Wie?  

Eintragen dürften Sie nur Personen, die am 19.01.2026 das aktive Wahlrecht besitzen und keine bewerbenden Personen eines Wahlvorschlages zum Gemeinderat, oder Unterzeichner auf einem Wahlvorschlag sind.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Die Eintragung kann grundsätzlich nur persönlich unter Angabe von Familiennamen, Vorname und Wohnanschrift per Unterschrift erfolgen.

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