Hinweis der Gemeindeverwaltung – Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk wie z.B. Feuerwerksbatterien, Römische Lichter, Raketen) ist außerhalb des Jahreswechsels ausnahmslos nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Gemeindeverwaltung zulässig. Jegliches Abbrennen von Feuerwerk ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird konsequent…
